14 December 2016, Vienna, Austria
Crowdfunding erfreut sich immer größerer Beliebtheit und wird in vielen Ländern verstärkt zur Finanzierung erneuerbarer Energieprojekte herangezogen. Im Bereich erneuerbarer Energie werden in Österreich bereits vielfach Bürgerbeteiligungsmodelle eingesetzt, Crowdfunding über Internetplattformen hingegen kaum. Ein ExpertInnenworkshop organisiert von GLOBAL 2000 mit Unterstützung der ÖGUT, der IG Windkraft und Photovoltaik Austria, stellte sich den Fragen, wie die rechtliche Situation für Crowdfunding in Österreich aussieht, welche Chancen es für Crowdfunding in Österreich im Bereich erneuerbarer Energie gibt und ob sich Chancen auch im Lichte von Good-Practice-Beispielen aus anderen Ländern ergeben? Namhafte nationale und internationale Referentinnen diskutierten im Dezember 2016 darüber mit ProjektentwicklerInnen, VertreterInnen von Crowdfunding-Plattformen, MitarbeiterInnen von Energieunternehmen und anderen interessierten ExpertInnen.
Den Anfang machte Frau Christine Hartl, Leiterin der Abteilung Wirtschaftsrecht im Wirtschaftsministerium. Sie erklärte, dass das österreichische Alternativfinanzierungsgesetz einerseits in den Bereichen Crowdinvesting und Lending-based Crowdfunding neue Möglichkeiten eröffnen soll, aber auch den Anlegerschutz berücksichtigt. Das Gesetz kommt zur Anwendung, wenn ein Angebot an mehr als 150 Personen gestellt wird. Das ist bei Crowdfunding über Internetplattformen jedenfalls der Fall. Der Kern von Crowdfunding-Gesetzgebungen ist dabei der Umgang mit der Prospektpflicht. Ein Anleger-Prospekt, nach dem Kapitalmarktgesetz, ist teuer und bedeutet gerade bei kleinen Investitionen oft das Ende der Wirtschaftlichkeit. Im Kern sieht das österreichische Alternativfinanzierungsgesetz daher eine Staffelung vor: Bei Investitionen von weniger als 100.000 EUR sind keine Informationspflichten vorgesehen, bei Investitionen zwischen 100.000 EUR und weniger als 1,5 Mio. EUR muss ein Informationsblatt ausgefüllt werden, bei Investitionen zwischen 1,5 Mio. Euro und weniger als 5 Mio. Euro gibt es eine vereinfachte Prospektpflicht und erst bei Investitionen ab 5 Mio. Euro muss ein vollständiges kapitalmarktrechtliches Prospekt erstellt werden. Unsicherheit bringt derzeit ein Urteil des Landesgerichts Graz, dass ein Modell, das auf Basis von Nachrangdarlehen erstellt wurde, für unzulässig erklärt hatte.
Gerade diese Form wird aber häufig für Bürgerbeteiligungen und Crowdfunding eingesetzt. Derzeit befindet sich das Urteil aber im Instanzenzug, informierte Christine Hartl. In der Diskussion äußerten sich dann auch Teilnehmer, die erklärten, dass fix fertig geplante Windparks, die Bürgerbeteiligung mit Nachrangdarlehen anbieten wollten, derzeit auf Eis liegen, weil man das endgültige Urteil noch abwartet. Sollte das Modell abgelehnt werden, müsse man überlegen, ob weitere rechtliche Klarstellungen notwendig werden, um weiter Bürgerbeteiligung in Österreich bei erneuerbaren Energien zu ermutigen. Hier finden Sie die gesamte Präsentation von Frau Hartl
Dass die österreichische Gesetzgebung eine brauchbare Grundlage für Crowdfunding geschaffen hat, sieht auch Frau Tanja Aschenbeck-Florange, Partnerin bei Osborn Clark und international anerkannte Expertin auf dem Gebiet der Crowdfunding-Regulierung. Aus Deutschland blicke man in dem Bereich manchmal neidisch nach Österreich, erklärt sie in ihrem Vortrag. Dass man in Deutschland und Österreich unterschiedliche Zugänge zur Materie hat, sieht man schon an der Namensgebung der Gesetze: In Österreich heißt es „Alternativfinanzierungsgesetz“ in Deutschland „Kleinanlegerschutzgesetz“. Von der gesetzgeberischen Intention her wurden erst starke Einschränkungen vorgenommen, danach fügte man Ausnahmen für Crowdfunding ein. Das deutsche Gesetz sieht dabei eine Ausnahme von der Prospektpflicht für Investitionen bis 2,5 Mio. Euro vor, wobei nur partiarische Darlehen (Darlehen mit Gewinnbeteiligung) und Nachrangdarlehen, bei denen der Gläubiger im Fall einer Insolvenz nachrangig behandelt wird, eingesetzt werden dürfen. Sinnvoll wären EU-weite Standards, so die Expertin, diese seien aber auf absehbare Zeit nicht in Sicht, obwohl die EU-Kommission sehr positiv zu Crowdfunding steht. Tanja Aschenbeck-Florange koordinierte auch die aktuelle Studie „Review of Crowdfunding Regulation & RES Market Developments“, die im Rahmen des Projektes Crowdfundres durchgeführt wurde und unter diesem Link verfügbar ist. Hier finden Sie die Präsentation von Frau Aschenbeck-Florange
Dass die EU-Kommission keinerlei Anstalten macht eine europaweit einheitliche Regelung zu schaffen, bestätigte auch Oliver Gajda, Mitbegründer und Executive Director des European Crowdfunding Networks, einer europaweit agierenden Interessensvertretung für Crowdfunding-Plattformen. Er sieht Crowdfunding im Bereich erneuerbarer Energien nicht nur in Österreich, sondern auch international noch in den Kinderschuhen. 29 Plattformen gibt es weltweit, die sich mit dem erneuerbaren Energien beschäftigen, etwa 400 Projekte wurden bis dato umgesetzt. Dabei überrascht, dass Crowdfunding bei einer breiten Reihe an erneuerbaren Technologien eingesetzt wurde. Beispiele finden sich sowohl bei Windenergie, Biomasse, Solarenergie und auch bei Wasserkraftwerken. Ein großer Coup gelang dabei der Plattform Abundance in Großbritannien, die es schaffte von mehr als 400 Beteiligten innerhalb von 9 Tagen drei Millionen Euro für ein Windprojekt aufzustellen. Oliver Gajda erklärte, dass es manche Plattformen geschafft haben funktionierende Investorennetzwerke aufzubauen, die auch größere Summen aufbringen können. Wer sich überlegt, erneuerbare Energien-Projekte über eine Crowdfunding-Plattform zu finanzieren, solle sich erkundigen, welche Investoren hinter den Plattformen stehen und an welchen Projekten diese interessiert sind. Meistens werde Crowdfunding bei größeren Projekten aber für eine Co-Finanzierung eingesetzt. So hat die Plattform LUMO in Frankreich 150.000 Euro für ein Solarprojekt gesammelt, das in Summe 1,9 Mio. Euro ausmachte. Hier wurde im Vorfeld der starke Wunsch von der Bevölkerung geäußert sich an zukünftigen Energieprojekten zu beteiligen. Eine Studie zu internationalen Beispielprojekten bezüglich Crowdfunding und erneuerbaren Energien („Renewable Energy Crowdfunding Case Studies“) ist hier verfügbar. Hier finden Sie die Präsentation von Herrn Gajda
Dass es auch in Österreich in Zukunft mehr Crowdfunding für erneuerbare Energien geben soll, zeigten Oliver Percl von Energy Changes und Katharina Muner-Samer der Österreichischen Gesellschaft für Umwelt und Technik (ÖGUT). Sie stellen gleich zwei neue Crowdfunding-Plattformen in dem Bereich vor. Die Plattform „Crowd4Climate“ wurde vor einigen Wochen soll sich dabei der Investition von Klimaschutzprojekten in Entwicklungsländern widmen. Sie bedient dabei den österreichischen und den deutschen Markt und sammelt derzeit Gelder für Solarprojekte in Afrika. Die Plattform „Crowd4Energy“ wurde wiederum gegründet für die Beteiligung an nachhaltigen Energieprojekten in Österreich. Ab 250 Euro kann sich in Kürze jeder in Österreich an erneuerbaren Energie-Projekten und Energieeffizienzprojekten beteiligen.
In Österreich sind bereits viele BürgerInnen motiviert in erneuerbare Energien zu investierten, dass zeigt die Präsentation von Simon Klambauer, Projektentwickler bei HELIOS. Die Freistädter schafften es 24 Gemeinden zu vereinen, die laufend Solarprojekte realisieren. Dabei stellt ein Dachbesitzer sein Dach für 13 Jahre zu Verfügung, wobei die Anlage von HELIOS errichtet und betrieben wird. Nach 13 Jahren geht die Anlage in das Eigentum des Dachbesitzers über. BürgerInnen können sich dabei über Sonnenbausteine in Höhe von 500 Euro beteiligen. Derzeit wurden bereits über 300 Anlagen errichtet. Hier finden Sie die Präsentation von Herrn Klambauer